Sie beabsichtigen sich zu trennen oder haben sich bereits von Ihrem/Ihrer Partner/in getrennt?
Dann sollten Sie in dieser emotional schwierigen Situation schnellstens juristischen Rat einholen. Nur, wenn Sie die Konsequenzen einer Trennung abwägen können, haben Sie die nötige Entscheidungsgrundlage, um für Sie richtige Entscheidungen treffen zu können. Auch, um mögliche Nachteile zu vermeiden, ist die schnellstmögliche Einholung juristischen Rates sinnvoll.
Jede dritte Ehe wird geschieden. In dieser emotional schwierigen Situation sind rechtliche Fragen zu klären, um mögliche Nachteile zu vermeiden:
- Müssen wir unseren Esstisch jetzt zersägen?
- Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder?
- Wie werden Vermögenswerte aufgeteilt?
- Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
- Wie viel Unterhalt werde ich bekommen?
- Wie sagen wir es den Kindern?
- Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung von Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Auch bezüglich des Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalts, Kindesunterhalts und Umgangsrechts beraten wir Sie.
Wir helfen Ihnen gerne beim Verfassen eines wirksamen Vertrages vor oder während der Ehe.
Über die gesetzlichen Vorgaben, Ihre Rechte und Pflichten informieren wir Sie vollumfänglich und erläutern Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wer die Belastungen im Vorfeld vermeiden oder wenigstens begrenzen will, kann einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag schließen. Wir helfen Ihnen gerne beim Abfassen eines solchen Vertrags vor oder während der Ehe.
Vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin, um sich über Ihre individuelle Situation juristische Klarheit zu verschaffen.